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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen - DH IMMOCONSULT e.K.

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

 

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch

Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründe ausgeübt wird.

 

4. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

 

5. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch ist fällig und verdient bei Abschluss des Hauptvertrages. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p. a. über Bundesbankdiskont fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie

verpflichtet, uns unverzüglich Auskünfte über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine Vertragsabschrift.

 

6. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.

a) Kauf

Bei Grundstückskäufen/Objektkäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert bis € 5 Mio. 5 %, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4% und von dem Wert über € 25 Mio. 3 % vom Käufer.

b) Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Gesamtkaufpreis und dem Wert des auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzinses bis € 5 Mio. 5%, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4 %

und von dem Wert über € 25 Mio. 3 %.

c) Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet von dem Vertragswert bis € 5 Mio. 5 %, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4 % und von dem Wert über € 25 Mio. 3 %. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der Gesamtkaufpreis sowie vom Käufer übernommene Unternehmensschulden.

d) An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Gesamtpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1 %.

e) Vermietung und Verpachtung

Bei Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen werden vom Mieter und Pächter bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 3 Monatsmieten als Mindestgebühr berechnet. Bei einer Vertragslaufzeit von längerer Dauer werden 3 % des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinses, höchstens aus der 10- Jahres-Mietsumme, mindestens jedoch 3 Monatsmieten, in Rechnung gestellt. Bei Verträgen mit Optionsrechten auf Verlängerung des Vertrages ist die Option, unabhängig von der späteren Wahrnehmung, der Laufzeit des Vertrages zuzurechnen.

Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

 

7. Tätig werden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

8. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Heilbronn.

 

10. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

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